Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 25.01.2006
S 7198 - 2 St 35 N

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 25.01.2006 (S 7198 - 2 St 35 N) - DRsp Nr. 2008/89796

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 25.01.2006 - Aktenzeichen S 7198 - 2 St 35 N

DRsp Nr. 2008/89796

Option zur steuerpflichtigen Vermietung von Geschäftsräumen nach § 9 Abs. 2 UStG bei nachträglicher Steuerbefreiung der Umsätze des Mieters;; Folgerungen aus der EuGH-Rechtsprechung zu Umsätzen der Glückspielveranstalter

Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glückspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (EuGH-Urteil in den verb. Rs. C-453/02 und C-462/02; BFH V R 7/02, V R 50/01) rückwirkend die Steuerfreiheit seiner Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glückspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.