Es ist die Frage aufgeworfen worden, wie der Herausgabeanspruch des Treugebers bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen an geschlossenen Immobilien- und Mobilienfonds in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die an der Fondsbörse Deutschland gehandelt werden, zu bewerten ist.
Der Herausgabeanspruch ist als Sachleistungsanspruch aus einem gegenseitigen Vertrag mit dem gemeinen Wert zu bewerten.
Der an der Fondsbörse Deutschland erzielte Preis stellt den gemeinen Wert der gehandelten Fondsanteile - und damit auch des Herausgabeanspruchs - dar.
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