Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen vom 27.6.1975 (
Im o. g. BMF-Schreiben vom 6.1.2006, ESt-Kartei Anhang
Damit kann während des laufenden Kalenderjahres 2006 eine Doppelbesteuerung eintreten, die erst aufgrund Veranlagung nachträglich gemäß Art. 24 Abs. 1 Buchst. d i. V. m. Art.
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