Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der Jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbeträge.
Die Übersicht (übernommen von der OFD Frankfurt v. 30. 03. 2006
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