Der BFH vertritt im Urteil vom 22. September 2005 (BStBl 2007 II) die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|