Der BFH hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2003 (BStBl 2004 II S. 359) und vom 26. Juni 2007 -
Nach dem Ergebnis der Sitzung mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze dieser Urteile nunmehr allgemein anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 14. April 2004(BStBl 2004 I S. 463), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14. Oktober 2003(BStBl 2004 II S. 359) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden waren, wird aufgehoben.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|