Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 31.10.2006
S 1301 - LUX - 1 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 31.10.2006 (S 1301 - LUX - 1 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90559

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 31.10.2006 - Aktenzeichen S 1301 - LUX - 1 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90559

Steuerliche Behandlung von Berufskraftfahrern nach dem deutschluxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen

Anbei übersendet das Landesamt eine Ablichtung der mit der luxemburgischen Finanzverwaltung geschlossenen Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.8.1958 in der Fassung des Ergänzungsprotokolls vom 15.6.1973 zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung betreffend die Besteuerung der Löhne von Berufskraftfahrern, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig und für ein in dem anderen Vertragsstaat ansässiges Unternehmen tätig sind.

Hinsichtlich der Umsetzung der Verständigungsvereinbarung haben beide Seiten eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt. Diese Umsetzungsvereinbarung übersendet das Landesamt ebenso zu Ihrer Kenntnis.

Die Verständigungsvereinbarung soll für Steuerjahre zur Anwendung kommen, die ab dem 1.7.2005 beginnen und nach Ablauf von drei Jahren durch die zuständigen Behörden auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Das Landesamt beabsichtigt, die mit der Umsetzung im Zusammenhang stehenden Fragen auf der kommenden Sitzung der Leiter der Außensteuerreferate der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 15. bis 17.6.2005 in Lübeck (ASt M/05) zu erörtern.