BMF - Schreiben vom 01.03.2021 IV C 8 - S 2286/19/10002 :006
BMF - Schreiben vom 01.03.2021 (IV C 8 - S 2286/19/10002 :006) - DRsp Nr. 2021/80197
BMF, Schreiben vom 01.03.2021 - Aktenzeichen IV C 8 - S 2286/19/10002 :006
DRsp Nr. 2021/80197
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen; Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20
Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung zum Nachweis der Behinderung ergänzend zu § 65 Absatz 1 Nummer 2 EStDV Folgendes:
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