Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 22. August 2002(BStBl I 2002, S.
In das Inhaltverzeichnis wird nach der Angabe
„c) | Verlegung des Beginn- und Ablauftermins | 57” |
die Angabe | ||
„d) | Fortsetzung einer während der Elternzeit beitragsfrei gestellten Lebensversicherung | 57a” |
eingefügt. |
Nach Rz. 57 wird folgende Überschrift und Randziffer eingefügt:
„d) Fortsetzung einer während der Elternzeit beitragsfrei gestellten Lebensversicherung
57a
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