Mit der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 vorgenommenen Gesetzesänderung zur Besteuerung hat der Gesetzgeber u. a. auf öffentliche Klagen über eine zu niedrige Besteuerung deutscher Künstler, Sportler und Fernsehmoderatoren mit Wohnsitz im Ausland reagiert. In jüngster Zeit werden drohende negative Folgen für den deutschen Kulturbetrieb durch die Neuregelung beklagt: ausländische Künstler würden keine Engagements mehr im Inland annehmen oder die Konzeptpreise würden in die Höhe getrieben werden.
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt estpfl., sie haben ihr gesamtes, auch das im Ausland erzielte Einkommen, im Inland zu versteuern. Demgegenüber sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nur beschränkt stpfl., d. h. sie haben lediglich Einkünfte in Deutschland zu versteuern, die einen Inlandsbezug haben (§ ). Hierzu gehören gem. § Abs. Nr. 2 Buchst. d Nr. 3 oder Nr. 4 auch Einkünfte aus künstlerischer Darbietung im Inland einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen. Voraussetzung ist, daß das jeweilige Abkommen zur Vermeidung der Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist.
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