Mit Urteil vom 14. April 2010 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 15. April 2011 -
Abschnitt 2.2 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Zur Nichtselbständigkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft bei der Wahrnehmung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen vgl. BFH-Urteil vom 14. 4. 2010,
Das Beispiel 1 in Abschnitt 2.2 Abs. 2 wird gestrichen.
Beispiel 1 des BMF-Schreibens vom 31. Mai 2007 - IV A 5 - S 7100/07/0031 (2007/0222008) - (BStBl 2007 I S. 503) ist nicht mehr anzuwenden.
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