Sehr geehrter Herr Kollege, …
Ihre Frage,
„Stimmt die Bundesregierung der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.4.2015,
beantworte ich wie folgt:
Gemäß den Randziffern 71 ff. des BMF-Schreibens vom 19. August 2013/10. Januar 2014 mindern Beitragsrückerstattungen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen, die nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a EStG abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Betreffen die Bonuszahlungen hingegen nicht die Basisabsicherung, mindern sie auch nicht die als solche abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Diese Rechtsauffassung wird vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 28. April 2015 (Az.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|