Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird das BMF-Schreiben vom 9. August 2004 - IV C 5 - S 2430 - 18/04 - (BStBl 2004 I S. 717), geändert durch BMF-Schreiben vom 16. März 2009 - IV C 5 - S 2430/09/10001 - (BStBl 2009 I S. 501) und BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010 - IV C 5 - S 2430/09/10002 - (BStBl 2010 I S. 195), vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch
das Jahressteuergesetz 2010 (
das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl 2011 I S.
das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom xxxDatum wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblatts ergänzt. (BGBl. I S. xxxSeitenzahl wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblatts ergänzt.)
wie folgt geändert:
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Nummer 4 wird - teilweise fettgedruckt - wie folgt gefasst:
4.
„freiwillig Wehrdienstleistende sind und in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen (§
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