BMF - Schreiben vom 02.12.2013
IV C 1- S 1980-1/12/10005: 004

BMF - Schreiben vom 02.12.2013 (IV C 1- S 1980-1/12/10005: 004) - DRsp Nr. 2014/80050

BMF, Schreiben vom 02.12.2013 - Aktenzeichen IV C 1- S 1980-1/12/10005: 004

DRsp Nr. 2014/80050

Gestaltungsmodelle mit Investmentvermögen; Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs im geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Luxemburg

Mir wurde ein Gestaltungsmodell mitgeteilt, welches nachfolgend beispielhaft beschrieben wird:

Ein Anleger erwirbt am 1. Oktober 2012 Anteile an einer deutschen Investmentaktiengesellschaft (Hedgefonds) im Wert von 1.246.106 €.

Die Investmentaktiengesellschaft nimmt einen Kredit in Höhe von 11.464.174 € auf. Mit dem Kredit und einem Teil des Eigenkapitals des Anlegers erwirbt die Investmentaktiengesellschaft am 8. Oktober 2012 mehr als 25 % der Anteile an einer Luxemburger SICAV. Es werden Anteile in einem Wert von 12.336.448 € erworben. Hinzu kommen 124.611 €, die die Investmentaktiengesellschaft als Ausgabeaufschlag zu zahlen hat. Insgesamt wendet die Investmentaktiengesellschaft 12.461.059 € als Anschaffungskosten für die SICAV-Anteile auf. In der Investmentaktiengesellschaft verbleibt ein Barvermögen in Höhe von 249.221 €.