BMF - Schreiben vom 03.03.2000
S 0622

BMF - Schreiben vom 03.03.2000 (S 0622) - DRsp Nr. 2008/84847

BMF, Schreiben vom 03.03.2000 - Aktenzeichen S 0622

DRsp Nr. 2008/84847

§ 32 EStG Entscheidung über Einsprüche wegen der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge für Veranlagungszeiträume ab 1996

Die Referatsleiter AO der obersten FinBeh der Länder haben bei der Erörterung des TO-Punktes 19 der Sitzung AO IV/99 das BMF gebeten, für die Abfassung von Einspruchsentscheidungen einen Mustertext zur Verfügung zu stellen, der verdeutlicht, dass die für VZ ab 1996 geltenden Kinderfreibeträge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Wunschgemäß wird hiermit folgender Text übersendet:

„Die Regelungen zur Höhe der für die VZ ab 1996 geltenden Kinderfreibeträge sind verfassungsgemäß.