BMF - Schreiben vom 03.12.2013
IV C 5 - S 2361/13/10002

BMF - Schreiben vom 03.12.2013 (IV C 5 - S 2361/13/10002) - DRsp Nr. 2014/80051

BMF, Schreiben vom 03.12.2013 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/13/10002

DRsp Nr. 2014/80051

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2014

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2014 - Anlage 1 - und

  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2014 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” wird gesondert hingewiesen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Anlage 1 Stand: 29.11.2013 (endgültig; keine Änderungen ggü. Stand: 8.10.2013) Programmablaufplanfür die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für2014