BMF - Schreiben vom 04.02.2013
IV D 3 - S 7492/07/10006

BMF - Schreiben vom 04.02.2013 (IV D 3 - S 7492/07/10006) - DRsp Nr. 2013/80225

BMF, Schreiben vom 04.02.2013 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7492/07/10006

DRsp Nr. 2013/80225

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Britisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2 500 Euro

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die meisten Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Die britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland führen nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren ein.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden, Folgendes:

Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 Euro an berechtigte Personen der britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Absatz 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem in Tz. 59 ff. des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 dargestellten Verfahren abgewickelt werden.

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