Mit Urteil vom 21. April 2022,
Der BFH vollzieht damit eine Abkehr von den bisherigen Rechtsgrundsätzen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln. Die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2018 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils Folgendes:
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