Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl 2006 I S.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersendet das BMF das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.
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