Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. a. Schreiben haben Sie eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich Ihre Fragen und Antwortvorschläge wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt).
Frage:
Wie ist die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Finanzinnovationen bei Investmentfonds umzusetzen?
Antwort:
Es wird nicht beanstandet, wenn Kapitalanlagegesellschaften bei der Qualifikation von Forderungspapieren auf die bei WM Daten vorgenommene Klassifikation vertrauen und damit die BFH-Urteile vom 20. November 2006 -
In der Praxis wird zur Identifikation von Finanzinnovationen i. d. R. auf die von WM Daten bereitgestellten Klassifikationen vertraut.
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