BMF - Schreiben vom 05.10.2000
S 2256
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1383

BMF - Schreiben vom 05.10.2000 (S 2256) - DRsp Nr. 2008/84790

BMF, Schreiben vom 05.10.2000 - Aktenzeichen S 2256

DRsp Nr. 2008/84790

§ 23 EStG Zweifelsfragen zur Neuregelung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zu Zweifelsfragen der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten nach § 23 EStG wie folgt Stellung:

1. Überführung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 EStG)

Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Stpfl. durch Entnahme oder Betriebsaufgabe auch dann, wenn das Grundstück vor dem 1.1.1999 in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 14 Abs. 3 EStR 1999.

2. Einlage eines Grundstücks in das Betriebsvermögen und Übertragungsvorgänge zwischen Gesellschaftsvermögen und Vermögen eines Gesellschafters (§ 23 Abs. 1 Satz 5 EStG)

Die Einlage eines Grundstücks in

  • das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens,

  • in das Sonderbetriebsvermögen des Stpfl. bei einer PersGes und

  • in das Gesamthandsvermögen einer PersGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstigen Gegenleistungen

ist keine Veräußerung. Demgegenüber ist eine verdeckte Einlage in einer KapGes stets als Veräußerung des Grundstücks zu behandeln (§ 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG).