BMF - Schreiben vom 05.10.2000
S 2282

BMF - Schreiben vom 05.10.2000 (S 2282) - DRsp Nr. 2008/84831

BMF, Schreiben vom 05.10.2000 - Aktenzeichen S 2282

DRsp Nr. 2008/84831

§§ 31, 32 EStG Berücksichtigung eines volljährigen Kindes nach Eheschließung

Nach dem Urt. des BFH v. 2.3.2000 (BStBl II S.) haben Eltern ab dem Folgemonat der Eheschließung des Kindes grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Die Entscheidung des BFH hat wegen des einheitlichen Kindbegriffs nach § 32 i. V. mit § 63 EStG auch Bedeutung für den Kinderfreibetrag.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Rechtsgrundsätze dieses Urt. auf den Kinderfreibetrag mit der Maßgabe anzuwenden, dass daraus bis einschließlich des VZ 2000 für Eltern keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen sind.