Fraglich ist, ob die Fahrtkostenerstattung nach §
In der mit einem Vertreter des Bundesinnenministeriums geführten Erörterung vertraten die Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, daß die Erstattung von Auslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach §
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