Werden durch ein Kreditinstitut Darlehenszinsen auf eine in die Finanzierung eingeschlossene Kreditbearbeitungsgebühr erstattet und übersteigen die zurückgezahlten Zinsen nicht die zuvor auf die Gebühr gezahlten Zinsaufwendungen, liegen keine Einkünfte nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG vor.