Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die bisherige Randnummer 28 des BMF-Schreibens vom 12. November 2009 (BStBl 2009 I S. 1303) durch folgende neue Randnummer 28 und 28a ersetzt:
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