BMF - Schreiben vom 07.12.2000
IV D 1 - S 7156 d - 4/00
Fundstellen:
BStBl 2001 I 98

BMF - Schreiben vom 07.12.2000 (IV D 1 - S 7156 d - 4/00) - DRsp Nr. 2008/82189

BMF, Schreiben vom 07.12.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7156 d - 4/00

DRsp Nr. 2008/82189

§ 4 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionsabrechnungen für Vermittlungsleistungen von inländischen Reisebüros; Provisionen für Buspauschalreisen

Die Vermittlung von Reiseleistungen für Reiseveranstalter im Inland wird vielfach bereits vor Durchführung der vermittelten Reiseleistungen abgerechnet. Deshalb lässt sich oft nur schwer feststellen, inwieweit es sich bei den vom Reisebüro vermittelten Umsätzen um einheitliche Reiseleistungen im Sinne des § 25 Abs. 1 UStG bzw. um Einzelleistungen (soweit der Reiseveranstalter die Reiseleistung mit eigenen Mitteln erbringt) handelt. Hieraus ergeben sich auch Unsicherheiten, ob die Vermittlungsleistung steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar ist. Weil Gutschriften nur bei steuerpflichtigen Leistungen als Rechnungen gelten (§ 14 Abs. 5 UStG), ist bei der Abrechnung der Vermittlungsleistung mit Gutschriften damit zugleich fraglich, ob den Reiseveranstaltern daraus der Vorsteuerabzug zusteht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: