Unter Bezugnahme auf die Erörterungen zu TOP 4.2 der Sitzung ASt I/03 und mit Zustimmung der FinMin Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland überträgt das BMF hiermit gemäß § 1a Abs. 4 EG-Amtshilfegesetz den Finanzämtern des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs die Aufgaben einer zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 1 Abs. 4 der
Anwendungsbereich und Umfang der Delegation ergeben sich aus den Artikeln 1 bis 3 der als Anlage beigefügten Absprache mit dem französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie vom 8. Dezember 2003. Im Übrigen verbleibt es für den Bereich der direkten Steuern bei den bisherigen Zuständigkeiten (vgl. Tz. 1.6 des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen vom 3. Februar 1999, BStBl 1999 I S. 228, 974).
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