Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Oktober 1994
Zur Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:
1. Die Umsetzung der vom Bundesfinanzhof zur Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung angestellten Überlegungen erfordert grundlegende Änderungen der , die nicht kurzfristig getroffen werden können. Abschnitt 43 Abs. 8 ist deshalb weiterhin anzuwenden.
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