BMF - Schreiben vom 09.02.2006
IV C 4 -S 2285- 5/06
Fundstellen:
BStBl 2006 I S. 217

BMF - Schreiben vom 09.02.2006 (IV C 4 -S 2285- 5/06) - DRsp Nr. 2008/89757

BMF, Schreiben vom 09.02.2006 - Aktenzeichen IV C 4 -S 2285- 5/06

DRsp Nr. 2008/89757

Einkommensteuer; Außergewöhnliche Belastungen; Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach§ 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Inhaltsübersicht

Rz.
1. Unterhaltsempfänger
1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger 1
1.2 Zum Abzug nicht berechtigende Unterhaltsempfänger 2
2. Feststellungslast/Beweisgrundsätze/ Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen 3 - 4
3. Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit 5 - 7
4. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit) 8 - 9
5. Nachweis von Aufwendungen für den Unterhalt
5.1 Überweisungen 10 - 13
5.2 Andere Zahlungswege 14 - 18
6. Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen 19
7. Unterstützung durch mehrere Personen 20 - 21
8. Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags 22 - 27
9. Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen 28 - 31
10. Abzugsbeschränkungen
10.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung) 32 - 33
10.2 Opfergrenzenregelung 34 - 37
11. Anwendungsregelung 38

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung folgende Grundsätze:

1. Unterhaltsempfänger

1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger