Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam wurde die Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern nach § 49 Abs. 4 Einkommensteuergesetz bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
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