Mit Wirkung ab 2009 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2009 geltenden Tarif sowie die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und die mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) beabsichtigten Gesetzesänderungen ab 2009.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 39b].
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