In der Schweiz ist die Änderung einer abkommenswidrigen schweizerischen Besteuerung nur unter Einhaltung gewisser Fristen zulässig. Zur Vermeidung von Nachteilen wird auf die schweizerische Rechtslage hingewiesen. Im Wesentlichen stellt sich diese aus schweizerischer Sicht wie folgt dar:
Am 1. Januar 2022 ist in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) in Kraft getreten. Eine Verständigungsvereinbarung, welche von der für Verständigungsverfahren zuständigen Behörde (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - SIF) der für die Umsetzung der konkreten Verständigungsvereinbarung zuständigen Steuerbehörde ab dem 1. Januar 2022 mitgeteilt wird, wird demnach umgesetzt,
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