Anliegend übersendet das BMF die mit der Republik Estland getroffene Absprache vom 10. Februar 2006 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des § 2 Absatz 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Zur Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. November 1996 (im Folgenden „das Abkommen”),
und gestützt auf
die Bestimmungen der Richtlinie des Rates Nr.
sowie
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|