Mit BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008, Az.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) zu recherchieren. Weiterhin soll das Schreiben auch in das AO -Handbuch aufgenommen werden.
Die bisherige OFD-Verfügung vom 8. Januar 2008, Az. w. o., ist durch das BMF-Schreiben überholt.
Ergänzend zu dem Schreiben merkt die OFD Folgendes an:
Als entscheidende Neuerung ist hervorzuheben, dass es für die Beantwortung der Frage, welcher zuständige Amtsträger zu beteiligen ist, nicht mehr auf die Funktion (Sachgebietsleiter/in, Vorsteher/in), sondern auf die (abschließende) Zeichnungsbefugnis im konkreten Steuerfall ankommt. Damit kann auch eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter, der/dem dauerhaft ein mit „A 12” bewerteter Dienstposten übertragen wurde, das Finanzamt wirksam vertreten, sofern das Zeichnungsrecht (bzw. das SGL-Handbuch für die nds. Steuerverwaltung) dies zulässt.
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