BMF - Schreiben vom 11.08.1997 IV C 3 -S 7421 - 30/97
Fundstellen:
BStBl 1997 I 806
BMF - Schreiben vom 11.08.1997 (IV C 3 -S 7421 - 30/97) - DRsp Nr. 2008/82280
BMF, Schreiben vom 11.08.1997 - Aktenzeichen IV C 3 -S 7421 - 30/97
DRsp Nr. 2008/82280
§ 14 UStG Umsatzsteuer; Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 13. November 1996 - XI R 69/95 - (BStBl 1997 I S. 579) die Anwendung des § 14 Abs. 3UStG im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25 aUStG 1991 verneint, da sie mangels eines Gefährdungstatbestandes nicht vom Zweck der Vorschrift gedeckt sei. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Urteils folgendes:
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