Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.
Die Vordruckmuster 2006 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2006
(Die in einen Kreis gesetzten Zahlen beziehen sich auf die entsprechenden Zahlen im Antrag auf Altersvorsorgezulage.)
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|