BMF - Schreiben vom 12.02.1991
IV A 2 - S 7200 - 11/91

BMF - Schreiben vom 12.02.1991 (IV A 2 - S 7200 - 11/91) - DRsp Nr. 2008/82479

BMF, Schreiben vom 12.02.1991 - Aktenzeichen IV A 2 - S 7200 - 11/91

DRsp Nr. 2008/82479

§ 10 UStG; Umsatzsteuer in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; ; Behandlung der zeitlich befristeten Stützungsmaßnahmen für ausgewählte Waren zur Förderung der Anpassung an die Marktbedingungen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (§ 10 Abs. 1 UStG-DDR) Anordnung vom 31. Juli 1990 (GBl DDR 1990 I Nr. 52 S. 1064);

Entsprechend § 1 der im Bezug genannten Anordnung konnten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ansässige Unternehmen, die in der Anlage zur Anordnung bezeichnete Waren herstellen, bis zum 31. Dezember 1990 befristete Stützungsmittel in Höhe von 11 v.H. des auf das Erzeugnis entfallenden steuerpflichtigen Umsatzes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erhalten (vgl. Anlage).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Stützungsmittel folgendes:

Die gewährten Stützungsmittel begründen weder direkt noch indirekt einen Leistungsaustausch zwischen Zuschußgeber und Zuschußnehmer.