BMF - Schreiben vom 12.07.2000
S 7314 an Deutsche Revision, Berlin

BMF - Schreiben vom 12.07.2000 (S 7314 an Deutsche Revision, Berlin) - DRsp Nr. 2008/86716

BMF, Schreiben vom 12.07.2000 - Aktenzeichen S 7314 an Deutsche Revision, Berlin

DRsp Nr. 2008/86716

§ 15 UStG Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten; Begriff der Übernachtungskosten

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung genommen:

Nach Tz. 2.2. des BMF-Schreibens v. 5.11.1999 S 7314 (BStBl I S. 964) sind für den Begriff der Übernachtungskosten die lstl. Regelungen in R 40 Abs. 1 Satz 1 bis 3 LStR 2000 entsprechend anzuwenden. Nach R 40 Abs. 1 Satz 1 LStR 2000 sind Übernachtungskosten die tatsächlichen Aufwendungen, die dem AN für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstehen. Aufwendungen für die Unterhaltung von eigenen oder auf Dauer angemieteten Häusern usw. diesen nur mittelbar der Übernachtung von AN.

Danach sind z. B. Aufwendungen für

  • die Anschaffung bzw. Unterhaltung unternehmenseigener oder angemieteter Quartiere,

  • die Nutzung eines Schlaf- oder Liegewagenabteils,

  • Wohnwagen oder Wohncontainer, sofern diese als Übernachtungsmöglichkeit für AN bei weit von ihrem Heimatort entfernten Tätigkeitsstellen eingesetzt werden, und

  • Schlafkojen in Lkw

keine Übernachtungskosten i. S. des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG. Die auf diese Aufwendungen entfallende USt ist somit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar.