Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht, der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 a i.V.m. § 52 Abs. 59 c EStG aufzustellen ist. Der Programmablaufplan berücksichtigt die durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19. September 2002 (BGBl 2002 I S.
Das Austauschmodul ist bei unveränderter Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 einzufügen.
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