Mit Wirkung ab 2004 muss der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert werden. Er berücksichtigt die durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19. September 2002 (BGBl 2002 I S.
Dem Programmablaufplan ist ein Austauschmodul angefügt, das in den Programmablaufplan einzufügen ist, wenn die Entlastungsstufe 2005, wie im Entwurf des Hausholtbegleitgesetzes 2004 vorgesehen, auf das Jahr 2004 vorgezogen wird.
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