Nach der Anhebung der Pauschalierungsgrenzen des § 40 b EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 stellt sich die Frage, ob eine Erhöhung des Beitrags für Direktversicherungen innerhalb der Pauschalierungsgrenzen des § 40 b EStG eine neue Mindestvertragsdauer im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG, die auch für § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG von Bedeutung ist, in Gang setzt, wenn die Verträge mit Wirkung ab dem Jahr 1996 geändert werden. Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 9. Mai 1974 (BStBl 1974 II S. 633) gilt die Änderung des Beitrags als Abschluß eines neuen Vertrages.
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