Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 25. März 2002 -
steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG,
steuerfreier Reisekostenersatz nach § 3 Nr. 13 EStG,
steuerfreie (hälftige) Zuschüsse zur Krankenversicherung nach § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe a EStG i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG,
steuerfreie Beihilfe nach § 3 Nr. 11 EStG.
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