Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Randziffer 40 des BMF-Schreibens vom 25. Juni 2008 - IV C 6 - S 2134/07/10001 - DOK 2007/0438789 - wie folgt gefasst:
6. Prämienzahlungen
a) Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG
40
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