Unter Bezugnahme auf das Erörterungsergebnis mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Referatsleitern des Bundes und der Länder setzt das BMF die Anwendung des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2006 (BStBl 2006 I S. 216) bis auf weiteres aus.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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