BMF - Schreiben vom 14.07.2000
S 7303 a

BMF - Schreiben vom 14.07.2000 (S 7303 a) - DRsp Nr. 2008/86720

BMF, Schreiben vom 14.07.2000 - Aktenzeichen S 7303 a

DRsp Nr. 2008/86720

§ 15 UStG Behandlung von Tätigkeiten, die ertragsteuerlich als Liebhaberei anzusehen sind

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Tätigkeiten, die ertragsteuerlich als Liebhaberei anzusehen sind, wie folgt Stellung:

1. Unternehmereigenschaft

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ist gewerblich oder beruflich - als Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft - jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt, Gewinn zu erzielen. Für die Annahme der Unternehmereigenschaft kommt es somit nicht darauf an, mit welchem Ergebnis eine Tätigkeit ausgeübt wird, sondern darauf, ob die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 UStG erfüllt sind. Wenn Nachhaltigkeit gegeben ist (vgl. hierzu Abschn. 18 Abs. 2 UStR), kann nach geltendem Recht die Unternehmereigenschaft somit auch durch eine - aufgrund von Dauerverlusten - ertragsteuerlich als Liebhaberei eingestufte Tätigkeit erlangt werden. Art. 4 der 6. EG-Richtlinie steht dem nicht entgegen. Einer Auslegung des Begriffs der „wirtschaftlichen Tätigkeiten” i. S. des Art. 4 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie dahingehend, dass die Unternehmereigenschaft zu verneinen wäre, wenn auf Dauer gesehen keine Überschüsse (Gewinne) erzielt werden, schließt sich der BMF daher nicht an.

2. Vorsteuerabzug