Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1998 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1998 |
- | USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1998 |
- | USt 1 E | Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 1998 |
(2) Im Vordruckmuster USt 1 A wurde der Abschnitt III („Sonstige Angaben und Unterschrift”) eingefügt. Dadurch wird deutlich gemacht, daß sich die Zeilen 71 bis 80 auf das gesamte Vordruckmuster beziehen.
(3) Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern USt 1 A und USt 1 H gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
(4) Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung 1998 abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (Absatz 1) herzustellen.
(5) Folgende Abweichungen sind zulässig:
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