BMF - Schreiben vom 15.05.2000
S 0170
Fundstellen:
BStBl 2000 I 814

BMF - Schreiben vom 15.05.2000 (S 0170) - DRsp Nr. 2008/80018

BMF, Schreiben vom 15.05.2000 - Aktenzeichen S 0170

DRsp Nr. 2008/80018

Gemeinnützigkeitsrecht; 1. Erteilung vorläufiger Bescheinigungen über die Gemeinnützigkeit 2. Angemessenheit von Aufwendungen für die Verwaltung und Spendenwerbung

Der BFH hat mit Beschluss vom 23. September 1998 (BStBl 2000 II S. 320) entschieden, dass

I. eine gemeinnützige Körperschaft unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit hat und

II. eine Körperschaft gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) verstoßen kann, wenn sie Spendeneinnahmen nicht überwiegend für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der Rechtsgrundsätze dieses Beschlusses wie folgt Stellung:

I. Vorläufige Bescheinigungen