BMF - Schreiben vom 15.09.2003
- IV C 4 - S 0171 - 97/03 -
Fundstellen:
BStBl 2003 I 446

BMF - Schreiben vom 15.09.2003 (- IV C 4 - S 0171 - 97/03 -) - DRsp Nr. 2008/82818

BMF, Schreiben vom 15.09.2003 - Aktenzeichen - IV C 4 - S 0171 - 97/03 -

DRsp Nr. 2008/82818

§ 52 AO Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen Folgendes:

Eine Freiwilligenagentur ist eine Körperschaft, die Menschen für freiwilliges, unentgeltliches Engagement bei steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts qualifiziert und ihnen die entsprechenden Tätigkeiten vermittelt. Sie tritt auch unter anderen Bezeichnungen auf, z.B. Freiwilligenzentrum oder Ehrenamtsbörse.