BMF - Schreiben vom 16.09.2002
IV B 6 -S 1301FRA - 91/01

BMF - Schreiben vom 16.09.2002 (IV B 6 -S 1301FRA - 91/01) - DRsp Nr. 2008/82940

BMF, Schreiben vom 16.09.2002 - Aktenzeichen IV B 6 -S 1301FRA - 91/01

DRsp Nr. 2008/82940

DBA Berücksichtigung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal”) im Veranlagungszeitraum 2001; Gewinnausschüttung 2001 der Aventis S. A., Straßburg; Fiskalausgleichsverfahren nach Artikel 20 Abs. 1 Buchstabe b) (bb) DBA/Frankreich

Das Verfahren zur Entlastung in Deutschland ansässiger Aktionäre (nur natürliche Personen) der Aventis S. A. von der französischen Kapitalertragsteuer sowie zur Berücksichtigung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal”) ist für die im Kalenderjahr 2001 gezahlten Dividenden weiter vereinfacht worden. Der wesentliche Unterschied zum besonderen „Verfahren 2000” besteht darin, dass das vereinfachte „Verfahren 2001” ohne den Vordruck „RF 1A” auskommt.

Die Teilnahme an dem vereinfachten „Verfahren 2001” musste von den Aktionären rechtzeitig vor der Dividendenausschüttung im Juni 2001 bei ihren deutschen Depotbanken beantragt werden. Bei Nichtbeantragung oder zu später Beantragung besteht für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Vergünstigungen im allgemeinen Verfahren unter Verwendung des Vordrucks „RF 1A” geltend zu machen.