Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen FolgendesÄnderungen gegenüber den BMF-Schreiben vom 23. Dezember 1996, BStBl 1996 I S. 1508 - geändert durch BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1997 (BStBl 1998 I S. 21) und vom 30. Oktober 1998 (BStBl 1998 I S. 1417) - sowie vom 26. August 2002 (BStBl 2002 I S. 893), die nicht ausschließlich redaktioneller Art sind, sind durch Fettdruck hervorgehoben.:
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